Allg. Teilnahmebedingungen für unsere Gewinnspiele

Teilnahmebedingungen

Gewinnspiel: Lichterfestival-Tickets (Familientag auf dem Frühlingsfest)

1. Veranstalter

Veranstalter des Gewinnspiels ist die in.Stuttgart Veranstaltungsgesellschaft mbH & Co. KG, Mercedesstr. 50 in 70372 Stuttgart (im Folgenden „in.Stuttgart“ genannt).

2. Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt sind alle Personen im Alter von mindestens 16 Jahren, die ihren ständigen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben.

Jeder Teilnehmer darf einmalig an dem Gewinnspiel des Stadtwerke Lichterfestes teilnehmen. Es ist untersagt, mehrere Formulare oder E-Mail-Adressen zur Erhöhung der Gewinnchancen zu verwenden. Ein Verstoß gegen die Teilnahmeberechtigungen führt zur Disqualifikation des entsprechenden Teilnehmers.

Mitarbeiter der in.Stuttgart sind vom Gewinnspiel ausgeschlossen.

3. Teilnahme

Die Teilnahme am Gewinnspiel des Stadtwerke Stuttgart Lichterfestivals erfolgt unentgeltlich.

Eine Teilnahme erfolgt, sobald der Teilnehmer das Gewinnspiel-Formular ausgefüllt und eingereicht hat. Eine gültige Teilnahme setzt voraus, dass die Teilnahme bis Mittwoch, 7. Mai 2025, um 18.00 Uhr erfolgt ist.

Die in.Stuttgart behält sich das Recht vor, jeden Teilnehmer zu disqualifizieren, der den Teilnahmevorgang manipuliert.

Für die Korrektheit der angegebenen Kontaktdaten sind die Teilnehmer selbst verantwortlich. Im Fall einer unkorrekten Zuordnung der Sachpreise aufgrund fehlerhafter Datenangaben entfällt der Gewinnanspruch.

Die in.Stuttgart behält sich vor, das Gewinnspiel ohne vorherige Ankündigung und ohne Mitteilung von Gründen zu beenden.

4. Gewinne

Die Gewinner werden spätestens am Mittwoch, 14. Mai 2025, ermittelt und anschließend per E-Mail informiert.

Die Gewinner haben den Gewinn anschließend per E-Mail an christopher.lohn@in.Stuttgart.de zu bestätigen. Bleibt eine Bestätigung bis Freitag, 26. Mai 2025, 12.00 Uhr, aus, so behält sich der Betreiber das Recht vor, den Gewinn anderen Teilnehmern zu verleihen.

Zu gewinnen gibt es 3 x 2 Tickets für das Lichterfestival 2025. Der Gewinn ist nicht übertragbar und kann nicht in bar ausgezahlt werden.

Der Gewinn wird in der Regel durch die in.Stuttgart via E-Mail zugeschickt. Die Kontaktdaten werden ausschließlich für die Gewinnzuteilung verwendet. Der Gewinner hat jederzeit das Recht auf Korrektur oder Löschung der eigenen Daten. 

5. Datenschutz

Wir, die in.Stuttgart Veranstaltungsgesellschaft mbH & Co. KG, Mercedesstraße 50, 70372 Stuttgart, veranstalten das o.g. Gewinnspiel und sind für die hiermit verbundene Datenverarbeitung verantwortlich.

Bei Fragen zum Datenschutz können Sie sich an unseren Datenschutzbeauftragten unter office(@)datenschutz-sued.de wenden.

Wenn Sie an unserem Gewinnspiel teilnehmen möchten, erheben wir Ihre E-Mail-Adresse zu Zwecken der Durchführung des Gewinnspiels. Wir verarbeiten diese, um Sie im Falle Ihres Gewinns per E-Mail zu kontaktieren. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer o.g. Daten ist Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO.     
Optional können Sie uns auch Ihren Vor- und Nachnamen angeben. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist dann Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO. Wir haben ein berechtigtes Interesse, Sie namentlich anzusprechen, wenn wir Ihnen die Mail senden, dass Sie gewonnen haben.

Wir speichern Ihre Daten so lange wie dies für die Zweckerreichung erforderlich ist. Wir löschen die Daten der Nicht-Gewinnenden nach Ermittlung der Gewinnenden. Die Daten der Gewinnenden werden nach Versand des Gewinns gelöscht.  

Sie haben ein Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO) über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung unrichtiger Daten (Art. 16 DSGVO) oder auf Löschung (Art. 17 DSGVO), sofern die jeweiligen gesetzlichen Anforderungen gegeben sind. Sie haben zudem das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, wenn eine der in Art. 18 DSGVO genannten Voraussetzungen vorliegt und in den Fällen des Art. 20 DSGVO das Recht auf Datenübertragbarkeit.  

Ihnen steht zudem das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde zu, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden Daten gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen verstößt (Art. 77 DSGVO).  

Die Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten ist weder gesetzlich noch vertraglich vorgeschrieben. Sie sind nicht verpflichtet, Ihre o.g. Daten bereitzustellen. Wenn Sie uns Ihre E-Mail-Adresse nicht bereitstellen möchten, ist eine Teilnahme an unserem Gewinnspiel leider nicht möglich.  

Es findet keine automatisierte Entscheidung einschließlich Profiling statt.

6. Haftungsausschluss / Änderung der Teilnahmebedingungen

Die in.Stuttgart haftet auch nicht für etwaige Übertragungsfehler.

Die in.Stuttgart behält sich vor, diese Teilnahmebedingungen jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu ändern, insbesondere soweit dies aufgrund höherer Gewalt oder äußerer, nicht von der in.Stuttgart zu beeinflussender Umstände erforderlich sein sollte oder wenn nur so eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspieles möglich ist.

7. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen (§ 762 BGB). Gerichtsort ist Stuttgart. 

Der Empfänger der vom Nutzer bereitgestellten Informationen ist die in.Stuttgart. Die bereitgestellten Informationen werden einzig für das Gewinnspiel verwendet.