Hinweise zum Datenschutz nach Art. 13 DSGVO bei Ihrer Bewerbung um eine Teilnahme am Stadtwerke Stuttgart Lichterfestival
Wir, die in.Stuttgart Veranstaltungsgesellschaft mbH & Co. KG, Mercedesstraße 50, 70372 Stuttgart, informieren Sie im Folgenden über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten, wenn Sie als Gastronom:in am Stadtwerke Stuttgart Lichterfestival 2026 teilnehmen möchten.
Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
Bei Fragen zum Datenschutz können Sie sich an unseren Datenschutzbeauftragten Hr. Dr. iur. Borchers (datenschutz süd GmbH, Wörthstraße 15, 97082 Würzburg, (office(@)datenschutz-sued.de) wenden.
Verarbeitung Ihrer Daten für Ihre Teilnahme beim Stadtwerke Stuttgart Lichterfestival 2026 und Datenempfänger
Anfrage um einen Stand auf dem Stadtwerke Stuttgart Lichterfestival 2026
Wenn Sie sich als Betriebsinhaber:in an uns wenden um einen Stand auf unserer Veranstaltung zu erhalten, übermitteln wir Ihre Anfrage sowie Ihre Kontaktdaten auf Basis Ihrer Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO an einen unserer zuständigen bereichsverantwortlichen Gastronomen. Dieser wird anschließend auf Sie zukommen und den Abschluss eines Vertrages zwischen sich und Ihnen für Ihren Stand auf dem Lichterfestival prüfen.
Sofern Sie einen Vertrag mit dem bereichsverantwortlichen Gastronomen geschlossen haben, erheben und verarbeiten wir Ihre Anmeldedaten für unsere Veranstaltung über unser Forms-Formular: Optional Ihre Anrede sowie verpflichtend Ihren Namen, Ihre Adresse, Ihre E-Mail-Adresse und Ihre Telefonnummer sowie u.a. technischen Angaben zu Ihrem Stand und Ihrem Angebot.
Microsoft Irland erhält im Rahmen der Auftragsverarbeitung Zugriff auf Ihre Anmeldedaten, die Sie in unserem Formsformular bereitstellen.
Rechtsgrundlage für die o.g. Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO. Wir haben ein berechtigtes Interesse an der Organisation des Stadtwerke Stuttgart Lichterfestival 2026 und des Gastronomieangebots.
Information über Ihren Stand zur Information von Besuchern
Der Name Ihres Standes, ggf. Ihr Name, sowie Ihr Standplatz als auch Ihr Warensortiment im Rahmen diverser Marketingmaßnahmen (Veröffentlichung der vorgenannten Daten auf z. B. Webseiten und Druckstücken) veröffentlicht, so dass Besucher sich einen Überblick über das gastronomische Angebot verschaffen können.
Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO. Wir haben ein berechtigtes Interesse daran, Besucher:innen und Interessierten der Veranstaltung die vorab genannten Informationen zur Verfügung zu stellen, so dass Besucher:innen und Interessenten sich darüber informieren können, welche Betriebe vor Ort sind und welches Warensortiment auf dem Stadtwerke Stuttgart Lichterfestival 2026 angeboten wird.
Übermittlung Ihrer Daten an Dienstleister und Ämter
Zur Sicherstellung des Sicherheitskonzepts geben wir Ihre von den Behörden geforderten Kontaktdaten an die Polizei Stuttgart, den Sicherheitsdienst, den Sanitätsdienst, die Branddirektion, das Amt für öffentliche Ordnung und das Finanzamt der Stadt Stuttgart weiter.
Sofern Sie Kontrollen des Wirtschaftskontrolldienstes oder der Lebensmittelkontrolle, unterliegen, geben wir Ihre dafür benötigten Kontaktdaten auch an diese zur Abstimmung und Durchführung der erforderlichen Prüfungen weiter.
Für die Sicherstellung des Veranstaltungsablaufes geben wir die dafür benötigten Kontaktdaten weiter an die technische Leitung, zuständige Elektroinstallateurin, Mehrweganbieter:in, Getränkepartner:innen, Sanitärinstallateur:in, Entsorger:in sowie nach Bedarf an den/die zuständige Gasprüfer:in.
Rechtsgrundlage für diese o.g. Datenweitergaben ist jeweils Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO. Zur Gewährleistung einer sicheren und reibungslosen Planung und Durchführung des Stadtwerke Stuttgart Lichterfestival 2026 haben wir ein berechtigtes Interesse daran, den vorab genannten Behörden und Institutionen Ihre dafür benötigten Kontaktdaten zur Verfügung zu stellen.
Weitergabe Ihrer Kontaktdaten an Kund:innen
Wenn sich Kund:innen von Ihnen bei uns melden und mitteilen, dass sie ein Kundenanliegen Ihnen gegenüber haben und uns hierzu um Ihre Kontaktdaten bitten, werden wir Sie hierzu unter der von Ihnen genannten E-Mail-Adresse kontaktieren. Wenn Sie uns Ihre Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO erteilen, übermitteln wir Ihre Kontaktdaten an Ihren Kund:innen. Ihre Einwilligung ist freiwillig. Wenn Sie die Einwilligung nicht erteilen, übermitteln wir Ihre Kontaktdaten nicht an Ihren/Ihre Kund:in.
Speicherdauer
Wir speichern Ihre Daten so lange wie dies zur Zweckerreichung notwendig ist. Erteilte Einwilligungen speichern wir aus Nachweiszwecken für drei Jahre.
Ihre Betroffenenrechte
Sie haben ein Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO) über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung unrichtiger Daten (Art. 16 DSGVO) oder auf Löschung (Art. 17 DSGVO), sofern die jeweiligen gesetzlichen Anforderungen gegeben sind. Sie haben zudem das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, wenn eine der in Art. 18 DSGVO genannten Voraussetzungen vorliegt und in den Fällen des Art. 20 DSGVO das Recht auf Datenübertragbarkeit. Sie haben unter Berücksichtigung der gesetzlichen Anforderungen auch ein Widerspruchsrecht nach Art. 21 DSGVO, wenn die Datenverarbeitung auf Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO beruht.
Sie können Ihre Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Bitte berücksichtigen Sie, dass die Rechtmäßigkeit, der bis zu Ihrem Widerruf erfolgten Datenverarbeitung hierdurch unberührt bleibt.
Ihnen steht zudem das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde zu, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden Daten gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen verstößt (Art. 77 DSGVO).
Keine Verpflichtung zur Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten
Die Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten ist weder gesetzlich noch vertraglich vorgeschrieben. Sie sind nicht verpflichtet, Ihre o.g. Daten bereitzustellen. Wenn Sie uns Ihre o.g. Daten nicht bereitstellen möchten, ist eine Anmeldung zu und Teilnahme an unserem Stadtwerke Stuttgart Lichterfestival 2026 nicht möglich.
Es findet keine automatisierte Entscheidung einschließlich Profiling statt.